Eins, zwei, drei - alle sind dabei - Von der Volkszählung zum Bundesmelderegister Zensus 2011
Vortrag vom CCC
Neben einer kurzen Einführung in die Problematik des Zensus 2011, soll es in dem Vortrag auch über die CCC Stellungnahmen für mehrere Landetage gehen. Weiterhin geht es auch um die mittlerweile abgewiesene Verfassungsbeschwerde des AK Zensus sowie weitere Möglichkeiten "was zu machen".
Zur Verhinderung einer zivilgesellschaftlichen Bewegung gegen eine neuerliche Volkszählung, erarbeitete die amtliche Statistik seit mehr als 10 Jahren das jetzt geplante alternative Erfassungsverfahren, genannt „registergestützter Zensus", bei dem nur noch rund 25% der Bevölkerung mit persönlichen Fragebögen beschickt werden müssen. In der ersten Stufe der Volkszählung werden Daten von verschiedensten Stellen erfasst und bei den Landesstatistikämtern und dem Bundesstatistikamt in einer noch nie dagewesenen Datenbank zusammengeführt. Erst wenn dieser bisher unvorstellbare Datenberg angehäuft wurde, kommen die Bundesländer bzw. deren Ausführungsgesetze ins Spiel. Das führt dazu, dass die zu erwartende gesellschaftliche Diskussion erst stattfinden wird, wenn das Kind schon im Brunnen ertrunken ist.
Der Vortrag versucht den interessierten Zuhörern einen möglichst umfassenden, aber bestimmt nicht langweiligen Überblick über die Thematik Zensus 2011 zu geben.
Selbstverständlich muss im Rahmen solch eines Vortrags auch darüber gesprochen werden, warum die Verfassungsbeschwerde gegen das ZensG 2011 mit immerhin 13000 Unterstützern abgewiesen wurde und wie es jetzt weitergeht.
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