Wehret den Anfängen: Eingliederungsvereinbarungen sind die neuen „Arbeitshäuser"!
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http://www.hartz4-plattform.de/images/Arbeitshaeuser-EGVs.pdf
BGB ALLGEMEINER TEIL
Vertragsfreiheit
Unter Vertragsfreiheit versteht man die Freiheit des einzelnen, seine privaten Lebensverhältnisse
durch Verträge zu gestalten. SIe ist verfassungsrechtlich gewährleistet (Art. 2 I GG) und ist die
wichtigste Erscheinungsform der Privatautonomie.
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