KenFM im Gespräch mit Klaus Rózsa (28.6.2012)
„Mit der Begründung, Medienschaffende könnten sich mit dem Verbleib an einer Kundgebung einer Gefährdung aussetzen oder die Polizeiarbeit stören, kann sich die Polizei allerdings jeglicher medialen Kontrolle ihrer Tätigkeit entziehen, was unter dem Gesichtspunkt der demokratischen Kontrolle der
Tätigkeit staatlicher Behörden inakzeptabel ist."
(Zitat aus dem Entscheid 60/2002 des Schweizer Presserates)
Ken Jebsen spricht mit dem schweizer Journalist und Fotograf Klaus Rózsa, der vor zwei Wochen zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, weil er 2008 unverhältnismäßige Mittel bei einem Polizeieinsatz dokumentierte - von der Polizei wurde ihm die Behinderung des Einsatzes vorgeworfen. Es war nicht das erste Mal, dass Klaus Rózsa aufgrund seiner journalistischen Tätigkeit vor Gericht stand.
KenFM im Gespräch mit Klaus Rózsa über: Ein Urteil gegen die Pressefreiheit (28.6.2012)
Tags: Infokrieg kenfm ken jebsen pressefreiheit meinungsfreiheit klaus rozsa schweiz zürich polizei hardturm Meinungsfreiheit Medien
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