Sonntag, 10. April 2011

Streit um Weinanbau

Wie kleinlich kann man sein die Großen und Mächtigen dürfen die Ganze Welt
verstrahlen und die Meere verseuchen aber die kleien dürfen nicht mal Weitraben anpflanzen.

Leipzig/Großpösna. Nach langem Streit mit dem sächsischen Umweltministerium um
Weinreben am Störmthaler See gibt die Gemeinde Großpösna (Kreis Leipzig) nach.
Der Gemeinderat beschloss, die Weinstöcke zu roden. Die Reben würden im April entfernt,
sagte Bürgermeisterin Gabriela Lantzsch am Dienstag in Großpösna.

Die Gemeinde kommt damit einer Forderung des Umweltministeriums nach, das den Weinanbau
an den Hängen des gefluteten Tagebausees für illegal erklärt hatte. Allerdings plant ein eigens
gegründeter Verein Störmthaler Wein e.V. schon eine neue Anpflanzung - als Hobbyweinbau.

Die Gemeinde hätte an den Hängen des gefluteten Tagebausees Wein gepflanzt, ohne die
sogenannten "weinrechtlichen Pflanzrechte" dafür zu haben.

8.500 Euro Strafe
Großpösna hatte 2008 rund 1.300 Reben der Sorten Grauburgunder und Müller-Thurgau
gesetzt. Und das, obwohl bereits zwei Jahre davor das zuständige Regierungspräsidium
Chemnitz den Anbau von Kelterweinen am Störmthaler See verboten hat. Dafür muss
die Gemeinde nun insgesamt 8.500 Euro Strafe an das Umweltministerium zahlen. Im
Februar dieses Jahres bestätigte das Leipziger Verwaltungsgericht die verhängte Geldbuße.
Das Urteil sei zwar noch nicht rechtskräftig, sagte Lantzsch. Dennoch wolle die Gemeinde
weiteren Sanktionen aus dem Weg gehen. Unterdessen kündigte ein neu gegründeter
Verein an, die Flächen für den Hobbyweinbau bald wieder aufreben zu wollen.

Lange Tradition des Weinbaus in Sachsen

In Sachsen wird seit 850 Jahren Wein angebaut. Die erste urkundliche Erwähnung stammt
aus dem Jahr 1161. Traditionell wird der Wein seit jeher an den Steillagen der Elbe
zwischen Diesbar-Seußlitz und Pillnitz angebaut. Die sächsischen Winzer feiern das
Jubiläum in diesem Jahr mit mehr als 500 Veranstaltungen.

Vergabe der Weinrechte

Die Europäische Union vergibt die Pflanzrechte für den Weinbau an ihre Mitgliedstaaten. Die
Länder teilen diese Rechte auf ihre Regionen oder Bundesländer auf. In den Regionen gibt
es dann wiederum Behörden, die die Pflanzrechte an Winzer vergeben. In Sachsen ist dafür
das Landesamt für Umwelt und Geologie zuständig.
März 2011
na guten Appetit

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