Mittwoch, 4. Mai 2011

Artikel 20

Artikel 20
1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.



Das Volk,ist  der Souverän
Der Staat sollte sich immer vor seinem Volk fürchten, niemals das Volk vor dem Staat...



Artikel 20


Wir müssen wütend werden

Ausschnitt aus dem Film "Network"von Sidney Lumet aus dem jahr 1976


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