Donnerstag, 5. Mai 2011

Gerichtsurteil: Umgehen der Simlock-Sperre ist strafbar

Umgehen der Simlock-Sperre ist strafbar
Ich verstehe so einiges langsam nicht mehr. Ihr lasst euch alle mit Handys Orten und überwachen ,sie erstellen Profile und sonstieges das scheint vom Gesetz her ja ok zu sein.  Sie spechen von Budestrojaner sie sprechen von immer mehr Kamera Überwachung Nacktscanner und ihr lasst es mit euch machen.




Ich versteh nicht ganz wo genau das Problem ist. Wenn der Anbieter durch einen Vertrag die Kosten für das "verkaufte" Mobiltelefon wieder einholt, dann ist es doch eigentlich egal ob man das Handy mit einer anderen Sim benutzt. Schließlich muss man den Vertrag weiterhin erfüllen, sodass man immernoch an das Unternehmen zahlt - selbst wenn man sein Mobiltelefon garnicht benutzen würde! Also sind die Kosten gedeckt. Vom Vertrag zurücktreten kann der Käufer des Mobiltelfons ja nicht.


Wo genau ist das jetzt das Problem, dass das Simlock knacken ein Hindernis für die Unternehmen darstellt?


Das Amtsgericht in Göttingen hat entschieden, dass das Entsperren von Mobilfunkgeräten kein Kavaliersdelikt sondern eine Straftat ist. Oftmals sind teure Handys auch mit teuren Verträgen verknüpft. Viele Menschen lassen sich ihr Handy entsperren um günstiger Telefonieren zu können.(troz allem läuft der Vertag weiter also zahlt man auch )

Wegen dem gewerblichen Entfernen der Bindung(die Bindung ist nicht entfent ich bin immer noch Kunde das ändert nichts an dem Vertrag) an Mobilfunkanbieter (auch Simlock genannt)* wurde nun ein 35-jähriger Mann zu 7 Monaten auf Bewährung verurteilt. "Das richtungweisende Urteil ist das erste Strafurteil in dieser Sache bundesweit", sagte der Richter.

*sie nennen es Bindung es ist eine Sperre und keine Bindung wenn ich Verheitratet bin und mit ner anderen Penne mach ich mich also Strafbar ich habe ja ne Bindung mit ner anderen das ist Toff
wie lang wollt ihr euch eigentlich noch verarschen lassen

Wenn dieses Urteil in möglichen Revisionen bestand hat, ist es auch für Privatperson von Relevanz, denn auch im privaten Bereich ist das Entsperren von Mobilfunkgeräten dann strafbar.Na hoffentlich macht sich ein Scheidungsanwalt nich auch bald strafbar weil er eine Bidung löst.

Wegen gewerbsmäßiger Entfernung der Bindung an einen bestimmten Mobilfunk-Anbieter (Simlock) bei Handys ist ein 35-Jähriger in Göttingen zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das entschied das Amtsgericht Göttingen. Eine Entsperrung komme einer "Fälschung beweiserheblicher Daten" und somit einer strafbaren Datenveränderung gleich. Damit folgte das Amtsgericht weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die neun Monate Bewährungsstrafe forderte
Nur ein "Nutzungshindernis"?

Aus Sicht der Richter sei es zulässig, dass Mobilfunkanbieter eine Netzsperre beim Abschluss des Nutzervertrags einrichten und damit die Verwendung weiterer Mobilfunknetze zu möglicherweise günstigeren Konditionen verhindern. Das richtungweisende Urteil ist das erste Strafurteil in dieser Sache bundesweit, so der Richter.

Noch im Gerichtssaal verkündete der Verteidiger, der auf Freispruch plädierte, dass er die rechtliche Gerichtseinschätzung von weiteren Instanzen überprüfen lassen werde. Seiner Meinung nach ist die Simlock-Sperre lediglich ein "Nutzungshindernis" und wäre höchstens eine zivilrechtliche Vertragsverletzung gegenüber dem Mobilfunkanbieter.


Weitere Strafprozesse erwartet
Diese Auffassung teilt die Göttinger Staatsanwaltschaft nicht. Seit vergangenem Jahr verfolgt die mehrere Simlock-Knacker, die demnächst ebenfalls vor Gericht sollen. Der 35-Jährige hatte in den letzten Jahren auf gewerblicher Basis Hunderte von Geräten entsperrt, zur Prozessvereinfachung beschränkte man sich allerdings auf zehn Fälle.

Zwar gab der Richter zu erkennen, dass er das Geschäftsmodell der Mobilfunkanbieter, teure Handys günstig zu verkaufen und durch teure Zweijahresverträge zu refinanzieren, persönlich wenig schätze. Dennoch müsse man die per Simlock erstellte Netzsperre respektieren, anderenfalls mache man sich strafbar.

Es bleibt abzuwarten, ob das Urteil in einer möglichen Revision aufgehoben wird. Sollte sich das Urteil in den folgenden Prozessen bestätigen, könnte die weitverbreitete Simlock-Entsperrung auch für Privatpersonen strafrechtlich relevant werden, denn das Urteil kritisiert das grundlegende Vorgehen der Aufhebung von Netzsperren und nicht nur die gewerbliche Simlock-Entfernung

Quelle :zum Teil Stern TV
George Orwell würde sich im Grab undrehen

1 Kommentar :

  1. Spenden hilft damit das Urteil revidiert wird.

    Auf www.eg-sim.de haben Sich Leute zusammengesetzt und bieten eine Spenden Auktion an, damit dieses unsinnige Urteil revidiert wird.

    AntwortenLöschen