Freitag, 6. Mai 2011

Richter zeigt Merkel wegen Äußerungen zu Bin-Laden an

Richter zeigt Kanzlerin wegen Äußerungen zu Bin-Laden-Tod an 06.05.2011 – Ein Hamburger Richter hat Bundeskanzlerin Angela Merkel wegen ihrer umstrittenen Äußerungen zum Tod des Terroristenführers Osama bin Laden angezeigt. Der Richter wirft Merkel vor, eine Straftat öffentlich gebilligt zu haben, sagte der Sprecher der Hamburger Staatsanwaltschaft. Merkel hatte wörtlich gesagt: „Ich freue mich darüber, dass es gelungen ist, Bin Laden zu töten.“


Wegen der umstrittenen Äußerung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zur Tötung des Terroristenführers Osama bin Laden hat ein Hamburger Arbeitsrichter die Regierungschefin angezeigt. Der Mann werfe der Kanzlerin vor, eine Straftat öffentlich gebilligt zu haben, sagte der Sprecher der Hamburger Staatsanwaltschaft, Wilhelm Möllers, am Freitag.

Merkel hatte die Tötung des Gründers des Terrornetzwerks El Kaida durch ein US-Spezialkommando in der Nacht zum Montag bei einer Pressekonferenz in Berlin unter anderem mit dem Satz kommentiert: „Ich freue mich darüber, dass es gelungen ist, Bin Laden zu töten.“ Das sei nach Ansicht des Anzeigenstellers als Billigung eines Tötungsdelikts zu werten, sagte Möllers. Die Hamburger Staatsanwaltschaft werde den Vorgang an die Berliner Staatsanwaltschaft zur weiteren Prüfung übergeben, da der „Tatort“ in deren Zuständigkeitsbereich liege.

Die öffentliche Billigung, Verharmlosung oder Verherrlichung einer Straftat ist nach Paragraf 140 des deutschen Strafgesetzbuches verboten, wenn dies „in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften“ in einer Art geschieht, die den „öffentlichen Frieden“ stören könnte. Anzeigen und Verurteilungen sind sehr selten. Allerdings wurden nach Angaben der Hamburger Staatsanwaltschaft in Deutschland schon entsprechende Verfahren geführt, etwa im Zusammenhang mit Veröffentlichungen zum Mord an dem ehemaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback, der 1977 von RAF-Terroristen erschossen wurde. Das öffentliche Billigen einer Straftat kann mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft geahndet werden.

Merkels Wortwahl war auch in Teilen der Opposition, der Öffentlichkeit und auch ihrer eigenen Partei auf Kritik gestoßen. Die Kanzlerin versuchte, die Wogen zu glätten und äußerte Verständnis dafür, dass ihre Äußerung in dieser Form als unpassend empfunden werde könne. Sie habe nur ausdrücken wollen, dass „die Welt hoffentlich ein Stück sicherer sei“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Mittwoch.


Quelle Focus Online

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