Freitag, 16. September 2011

Niedersachsen hat keine Gründungsurkunde

Kleiner Anruf beim Landesarchiv,
die Gründungsurkunde für das
Land Niedersachsen ist unauffindbar!





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1 Kommentar :

  1. Das mit dem unauffindbar ist gelogen, sie haben schlichtweg KEINE. Ich habe dies schriftlich von Dr. Franke vom niedersächsichen Landesarchiv er schrieb :

    Sehr geehrter Herr ***************,

    mit der Verordnung Nr. 55, die mit Wirkung vom 1. November 1946 in Kraft gesetzt wurde, verfügte die britische Militärregierung die Bildung des Landes Niedersachsen und gliederte die ihrer Selbstständigkeit entkleideten Länder Braunschweig, Hannover, Oldenburg und Schaumburg-Lippe in das neue Land Niedersachsen ein. Diese Verordnung ist gedruckt im "Amtsblatt der Militärregierung Deutschland Britisches Kontrollgebiet" S. 341. Das Amtsblatt kann in jeder größeren wissenschaftlichen Bibliothek eingesehen werden. Die Akten der britischen Militärregierung sind hier nicht vorhanden, sondern befinden sich in Großbritannien im "The National Archives, Kew, Richmond, Surrey, TW9 4DU".

    Mit freundlichen Grüßen
    .....


    LG ein Unbekannter

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