Dienstag, 6. Dezember 2011

Der ESM und die Gipfel der Intransparenz

Reihe Macht und Menschenrechte - Am 30.11.2011 wurde die Organklage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / die Grünen (in Prozeßstandschaft für den Bundestag) gegen die Bundesregierung verhandelt. Es ging den Grünen darum, so umfassend und frühzeitig in Angelegenheiten der EU informiert zu werden, wie dies Art. 23 Abs. 2 GG und das dazu gehörende Gesetz EUZBBG verlangen. Die Kläger sehen sich
insbesondere bzgl. des Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM (des dauerhaften Rieseneurorettungsschirms) und bzgl. des Euro-Plus-Paktes nicht hinreichend informiert.






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