Mittwoch, 11. April 2012

FeindSender verboten - 1939 und 2012

Mit der Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen vom 1. September 1939 wurde im Dritten Reich das Verbreiten der Nachrichten von abgehörten „Feindsendern" unter Strafe gestellt. Auch das Abhören von Radiosendern neutraler und mit Deutschland verbündeter Staaten war verboten. Beides wurde im nationalsozialistischen Deutschland mit dem Begriff „Rundfunkverbrechen" belegt. Diese Maßnahme war der Startschuß

zum Zweiten Weltkrieg, denn die Bevölkerung sollte natürlich nur noch die eigene Propaganda hören. Jetzt wurde dem englischsprachigen iranischen Fernsehsender „Press TV" die Tätigkeit in Deutschland untersagt. In dem Zusammenhang sollte man daran erinnern, wie die Propagandamedien der BRD schäumten, als 2007 die Sendelizenz für RCTV in Venezuela nicht verlängert wurde, nachdem dieser subversive CIA-Sender 2002 den gescheiterten Militärputschversuch unterstützt hatte - ein finsterer Tag für die Hochfinanz, hatte sie sich doch offenbar Hoffnungen gemacht, den faschistischen Putsch vom 11. September 1973 in Chile zu wiederholen, um Venezuela ebenfalls den westlichen Konzernen zu unterwerfen. „Press TV" hat übrigens niemals zum Widerstand gegen die verfassungsfeindliche Kriegspolitik der BRD (Artikel 26 GG) aufgerufen! -
Mark Twain: „Geschichte wiederholt sich nicht, aber sie reimt sich!"


Feindsender verboten - 1939 und 2012





Tags: Infokrieg Fschuster1 Iran Irak Libyen Afghanistan Jugoslawien Gaza Westbank Israel Apartheid Nahost Aggression Krieg Kriegsverbrechen Folter Mord Lügen Kriegslügen Kriegsvorwand Präventivkrieg Lügenmedien Matrix-Medien Propaganda NWO

Keine Kommentare :

Kommentar veröffentlichen