...über: Entschädigungen in der Kundus-Affäre
Am 4. September 2009 kamen in der sogenntaten Kundus-Affäre mindestens 142 Menschen ums Leben. Der Großteil davon Zivilisten. Sie wurden durch einen durch Oberst Klein angeordneten Befehl von amerikanischen Kampfjets unter Beschuss genommen. Obwohl der Angriff völkerrechtswidrig war, wurden die
meisten Hinterbliebenen bis heute nicht angemessen entschädigt. Seit Dezember 2011 klagt nun Opfer- und Menschenrechtsanwalt Karim Popal im Auftrag diverser Hinterbliebener vor dem Landgericht Bonn gegen die Bundesrepublik Deutschland. Ken Jebsen im Gespräch mit dem Anwalt zum Stand der Dinge.
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