Freitag, 14. Juni 2013

Klagemauer.TV - Religion darf kritisiert werden

Eine „hochrangig besetzte Juristentagung" hat sich mit dem Tatbestand der Gotteslästerung und der Frage befasst, ob man Religion kritisieren darf oder ob es eine Verschärfung des Blasphemiegesetzes brauche. Sie kam zu dem Ergebnis, dass eine Verschärfung des Blasphemiegesetzes gegen das Grundgesetz verstößt und beruft sich auf das Recht der freien Meinungsäußerung. Ex- Verfassungsrichter

Winfried Hassemer plädiert gar für die gänzliche Streichung des Gotteslästerungsparagraphen. Konstruktive Kritik ist in unserem Land kaum mehr zu finden. Wir haben eine Kultur der verbalen Verunglimpfung, wie sie in den 70er und 80er Jahren u.a. durch „Ekel Alfred" und „Dallas" eingeführt wurde und heute als völlig normal gilt. Konkret handelt es sich jedoch im vorliegenden Fall einmal mehr um gezielte Demontage vor allem gegenüber christlicher Akzeptanz. Wie heuchlerisch mutet da doch das Argument von Staatsrechtler Josef Isensee an, dass selbst eine „Vergiftung des geistigen Klimas" das Verbot von Meinungsäußerungen nicht rechtfertige. Christen darf ich also straflos aufs Übelste beschimpfen. Homosexualität z.B. muss ich dagegen richtig und gut finden, weil ich mich sonst strafbar machte, würde ich mich dagegen äußern. Unsere Meinungsfreiheit ist die „Freiheit", dem Diktat des Mainstream vorbehaltlos zu folgen, ansonsten trifft uns die ganze Wucht der Intoleranz, die in Wahrheit dahinter steckt und die vor fast nichts zurückschreckt. S&G ist ein Zeitdokument für unzählige solcher Beispiele.

Quellen/Links:
Kölner Stadtanzeiger, 6.5.2013: „Religion darf kritisiert werden"



Klagemauer.TV

http://www.klagemauer.tv/?a=showportal&keyword=ideologie&id=1103



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