Dienstag, 31. Mai 2011

Jörg Kachelmann: Freispruch 31.05.2011

Jörg Kachelmann: Freispruch
Richter: Beweise reichen für Verurteilung nicht aus
Jörg Kachelmann kann das Landgericht Mannheim als freier Mann verlassen. Die Richter haben den Schweizer Wettermoderator vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Die Indizien reichten nach Ansicht des Gerichts für eine Verurteilung nicht aus.
Die Anklage hatte dem 52-jährigen TV-Moderator Vergewaltigung


seiner Ex-Freundin vorgeworfen und eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten gefordert. Das Landgericht Mannheim folgte nun mit seinem Urteil dem Antrag der Verteidigung auf Freispruch. Im Publikum gab es spontanen Applaus und Jubel.
Freispruch zweiter Klasse
Eine langjährige Geliebte hatte Kachelmann beschuldigt, er habe sie in ihrer Wohnung mit einem Messer bedroht und vergewaltigt. Kachelmann hatte die Vorwürfe stets bestritten. In dem Prozess stand Aussage gegen Aussage. Nach Auffassung der Richter reichten die Indizien nicht aus, um Kachelmann zu verurteilen. Damit handelt es sich um einen Freispruch zweiter Klasse - nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten".
In dem Urteil hieß es, dass Kachelmann für die 132 Tage, die er in Untersuchungshaft saß, entschädigt werde. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Der 52-Jährige hatte vor der Verkündigung des Urteils versteinert gewirkt, danach schien er deutlich erleichtert.
Zweifel an Glaubwürdigkeit
Mit dem Urteil geht nach 43 Verhandlungstagen einer der spektakulärsten Prozesse in der Geschichte der Bundesrepublik zu Ende. Kachelmann war im März 2010 am Frankfurter Flughafen festgenommen worden. Der von großem Medienrummel begleitete Prozess dauerte fast neun Monate .
Kachelmann hatte in seiner Vernehmung vor dem Haftrichter und öffentlich immer seine Unschuld beteuert, vor Gericht allerdings nicht ausgesagt. Seine Verteidiger hatten unter anderem auf Widersprüche in den Aussagen der Nebenklägerin hingewiesen, die zum Teil in ihren ersten Vernehmungen falsche Angaben gemacht hatte und diese später korrigierte. Auch die rechtsmedizinischen Gutachten ließen teilweise den Schluss zu, dass sich die Frau ihre Verletzungen selbst zugefügt haben könnte.
Revision wahrscheinlich
Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen bis zum Schluss eine Verurteilung Kachelmanns gefordert. Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge hatte in seinem Plädoyer eingeräumt, dass man alle Indizien auch anders werten könne. "Aber das ist das Wesen eines Indizienprozesses - dass es auf die Gesamtschau ankommt."
Die Staatsanwaltschaft hatte angekündigt, sie wolle bei einem Freispruch höchstwahrscheinlich Revision einlegen.
Quelle ZDF

Tags: Jörg Kachelmann dringender Tataverdacht Fluchtgefahr Vergewaltigung Körperverletzung Falschbelastung Untersuchungshaft Haftprüfung OLG Karlsruhe Nebenklage Glaubwürdigkeit Freispruch Falschaussage

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