Dienstag, 7. Juni 2011

Michel Friedman "interviewt" Horst Mahler

Michel Friedman interviewt Horst Mahler
für die Zeitschrift Vanity Fair Ort:
Kempinski Hotel - Flughafen München Zeit: 04.10.2007
Mahler sitzt heute im Gefängnis der BRD, weil er seine Meinung kundgetan hat In einem im September 2007 geführten Interview mit der Zeitschrift Vanity Fair begrüßte Mahler seinen Interviewpartner Michel Friedman mit den Worten: „Heil Hitler, Herr Friedman“ und leugnete im Gesprächsverlauf den Holocaust. Am 28. April 2008 wurde er deshalb vom Amtsgericht Erding wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu zehn Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Mahler hat Revision gegen das Urteil eingelegt. Seine Äußerungen gegenüber Friedman bestritt er nicht.


Mahler strebte die Strafprozesse an, um sie als Bühne für seine Zwecke zu instrumentalisieren. „Ich sitze hier, weil ich hier sitzen will“, sagte Mahler dem Richter bei der Eröffnung eines neuen Verfahrens am 12. Januar 2009 und leugnete vor Gericht erneut den Holocaust. Zuvor hatte er Strafanzeige gegen sich selbst erstattet. Am 25. Februar 2009 wurde er vom Landgericht München II wegen Volksverhetzung zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt. Das Urteil ist seit dem 10. August 2009 rechtskräftig.. Durch Urteil der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Potsdam vom 11. März 2009 ist Horst Mahler erneut wegen Volksverhetzung in 15 Fällen unter Einbeziehung der Strafen aus Urteilen des Landgerichts Hamburg vom 20. Januar 2005 und des Amtsgerichts Mainz vom 9. September 2002 - zu einer Gesamtstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten, außerdem wegen Volksverhetzung in 4 Fällen zu einer Gesamtstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt worden. Mit den Verurteilungen des Landgerichts München II vom Februar 2009 ist Mahler wegen Volksverhetzung zu insgesamt 12 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden, die er gegenwärtig in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg verbüß



Mahler studierte als Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes Jura an der Freien Universität Berlin und war dort 1953/54 Mitglied der schlagenden Studentenverbindung Landsmannschaft Thuringia. 1956 trat er in die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) ein, die die Unvereinbarkeit der Parteizugehörigkeit mit einer Mitgliedschaft in schlagenden Verbindungen beschlossen hatte. Dies nahm er zum Anlass, beim Abschlussconvent aus der Thuringia auszutreten.

1964 gründete Mahler eine Anwaltskanzlei in Berlin und spezialisierte sich auf die mittelständische Wirtschaft. Im selben Jahr trat er im Thyssen-Bank-Prozess als Verteidiger auf. 1966 war er als erster deutscher Anwalt mit einer Beschwerde bei dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg erfolgreich

Mahler wurde Mitglied im SDS und daraufhin 1960 aus der SPD ausgeschlossen, nachdem diese die Unvereinbarkeit der beiden Mitgliedschaften beschlossen hatte. Ab 1964 engagierte er sich in der Außerparlamentarischen Opposition besonders als Anwalt für strafverfolgte Studenten. Er verteidigte bis 1970 unter anderem Beate Klarsfeld, die Kommunarden Fritz Teufel und Rainer Langhans, den Studentenführer Rudi Dutschke, Christa Ohnesorg (die Witwe des erschossenen Studenten Benno Ohnesorg), Peter Brandt (Sohn des damaligen Bundeskanzlers) und die späteren RAF-Terroristen Andreas Baader und Gudrun Ensslin.

Am 1. Mai 1969 gründete Mahler mit Hans-Christian Ströbele und Klaus Eschen ein Sozialistisches Anwaltskollektiv in Berlin, das bis 1979 bestand. 1970 war er an der Gründung der RAF beteiligt und plante die Baader-Befreiung und drei Banküberfälle im September 1970 mit. Nach Baaders Befreiung flüchtete er mit über 20 weiteren RAF-Mitgliedern nach Jordanien, um sich dort für den „bewaffneten Kampf“ ausbilden zu lassen.

Am 8. Oktober 1970 wurde er in Berlin verhaftet und später wegen Bankraubs und Gefangenenbefreiung zu 14 Jahren Haft verurteilt. Seine damalige Verteidigung übernahm Otto Schily, der spätere Bundesinnenminister.

Im Februar 1975 entführte die Bewegung 2. Juni den Politiker Peter Lorenz, um die Entlassung Mahlers und sechs seiner Mithäftlinge zu erpressen. Mahler blieb als einziger freiwillig im Gefängnis, die sechs Mithäftlinge wurden freigelassen. In der Haft führte er Gespräche mit dem damaligen Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP), die 1980 als Buch veröffentlicht wurden. [2] Ferner erhielt er Besuch vom Politikwissenschaftler Iring Fetscher und dem national-konservativen Sozialphilosophen Günter Rohrmoser, damals Mitglied der von der sozial-liberalen Bundesregierung eingesetzten Kommission zur Erforschung der geistigen Ursachen des Terrorismus.

Mit Hilfe seines damaligen Rechtsanwalts Gerhard Schröder, des späteren Bundeskanzlers, wurde Mahler 1980 nach Ablauf von zwei Dritteln seiner Haftstrafe vorzeitig entlassen. Sein Bewährungshelfer wurde der evangelische Theologe Helmut Gollwitzer. 1987 erlaubte der Bundesgerichtshof Mahlers Wiederzulassung als Anwalt; Gerhard Schröder verhalf ihm als sein Rechtsanwalt zu diesem Erfolg.

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