Artikel 146.Grund Gesetz (GG)
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Du bist Souverän...der Staat ist für die Menschen da!!!
SOFFIN 480 Milliarden am Bundestag Vorbei!!!!!!
Finanzmarkt ohne Kontrolle - Deutschland ohne Demokratie
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