Betrug bei Rechnungen von Wasserkosten (§ 263 StGB Betrug)
Dieser Artikel richtet sich an alle Bürger und die gesamte Bevölkerung in Deutschland, denn es geht um Ihr Geld. In dieser Angelegenheit gibt es bereits ein Urteil vom Landgericht Leipzig vom 22.06.2009 (AZ: 119 C 7068 06), daß besagt u.a., daß die Wasserwerke bzw. die Stadtwerke kostenlos einen kleineren Zähler einbauen und zuviel berechnete Gelder erstatten müssen. Machen die Wasserwerke bzw. die Stadtwerke Schwierigkeiten, ärgern Sie sich nicht lange mit denen beim Schriftverkehr oder am Telefon herum, denn es ist Ihr Geld, Ihre Zeit und Ihre Nerven. Beauftragen Sie damit einen Rechtsanwalt und
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