"AG" Luckenwalde.... nur Richter nach Art.101.GG dürfen eine Verhandlung oder Sitzung eröffnen. 1.nun nach § 201 StGB Aufnahmen(Bild&Ton) ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird. Dies ist nun ohne Zweifel der Fall. 2.Hinzu kommt das
die Herrschaften im ÖFFENTLICHEN Dienst sind.
* (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,
wer unbefugt o 1. das !!!!! nichtöffentlich !!!!!! gesprochene Wort eines anderen
auf einen Tonträger aufnimmt oder........ !!!!! nichtöffentlich !!!!!! ...was gemerkt.
3. kommt hinzu um den § 201 StGB Anwenden zu können bräuchten sie einen
Gesetzlichen Richter nach Art.101GG und Staatliche Gerichte was ohne
§ 15 GVG ein Kunstwerk wäre. § 15 GVG lautete "Alle Gerichte sind Staats Gerichte"dieser ist Weggefallen.!!
Gerichtsverhandlung ohne Richter ???
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