Dienstag, 23. April 2013

Klagemauer.TV - Abgetriebene Gewissensfreiheit

Für Abtreibungsbefürworter ist das Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Frau über ihren Bauch derart unantastbar, dass sie dafür über (Baby-)Leichen gehen. Das Selbstbestimmungsrecht des medizinischen Personals, sich dieser Mithilfe zu entziehen, wird dabei kurzerhand mitabgetrieben. Während nämlich in Italien circa 70 % des medizinischen Personals die Mitwirkung an Abtreibungen verweigert, ist dies

in der Schweiz beinahe unmöglich. Unter dem Vorwand des so genannten „Leistungsauftrages" wird hier „widerspenstiges" Personal derart unter Druck gesetzt, dass ihm in letzter Konsequenz nichts anderes übrig bleibt, als seinen Beruf aufzugeben. Unfassbar für jeden gesunden Menschenverstand ist, dass den Hebammen das Recht auf ihre Gewissensfreiheit derart rigoros abgesprochen wird, während gleichzeitig per Gesetz der Tod von unerwünschten Menschenleben ultimativ autorisiert wird.

Quellen/Links:
Mammainfo, Nr. 25, Sept/Okt.2012; Zeugenaussage einer betroffenen Hebamme




Klagemauer.TV Abgetriebene Gewissensfreiheit | 23.04.13 |

http://www.klagemauer.tv/index.php?a=showportal&keyword=rechtundunrecht&id=723



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