Donnerstag, 11. April 2013

Klagemauer.TV - Swisscom verwickelt sich in Widersprüche

Gut, dass Patente der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen. In dem Patent Nr. WO 2004/075583 A1 der Swisscom aus dem Jahr 2004 kommt Folgendes ans Licht: Dort werden interne Studien zitiert, die die krankmachende Wirkung von hochfrequenter Strahlung nachweisen. Insbesondere auf die Gefahr von DNAStrangbrüchen sowie auf ein erhöhtes Krebsrisiko wird dort hingewiesen. Offensichtlich war

die Veröffentlichung dieser brisanten Ergebnisse innerhalb der Swisscom nicht abgestimmt, denn die Presseabteilung der Swisscom widersprach auf Anfrage allen gemachten Aussagen kategorisch. Trotzdem wird deutlich, dass die Mobilfunk-Konzerne genau wissen, wie gefährlich ihre Produkte sind. Aus Profitgier nehmen sie Gesundheitsschäden der gesamten Bevölkerung in Kauf, solange sie sich hinter Grenzwerten verstecken können, die sie selber der Politik diktieren. Dieser Schuss kann auf Dauer nur nach hinten losgehen. Doch bis dahin sind ja ihre satten Gewinne schon mal gebucht und die letzte Haftung wird kurzerhand zu einem gesellschaftlichen Problem erklärt (s. S&G 15/13). Hilf auch Du mit, diesen Betrug immer gründlicher aufzudecken, bevor es zu spät ist!




Klagemauer.TV - Swisscom verwickelt sich in Widersprüche | 11.04.13 |

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