Samstag, 25. Mai 2013

Klagemauer.TV - Urteilsspruch - in wessen Namen?

Die Zerstörung des im Grundgesetz verankerten Schutzes von Ehe und Familie schreitet in Deutschland unaufhaltsam fort. Nachdem das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass Homosexuelle künftig die von ihrem Lebenspartner adoptierten Kinder ebenfalls adoptieren können, werden Rufe nach völliger Gleichstellung homosexueller mit heterosexuellen Paaren aus den Reihen von SPD, Grünen und

Linken immer lauter. SPDKanzlerkandidat Peer Steinbrück meint, die CDU hinke der gesellschaftlichen Wirklichkeit hinterher und sollte endlich erlauben, dass auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften ein normales Familienleben führen können. Doch die mehr als dreißigjährige Forschung bestätigt, dass es Kindern am besten geht, wenn sie mit ihren beiden biologischen Eltern, Vater und Mutter, aufwachsen und diese in einer verbindlichen, ehelichen Beziehung miteinander leben. Sie durchlaufen leichter ihre Entwicklungsstufen, erbringen bessere schulische Leistungen, haben seltener emotionale Störungen und können auch als Erwachsene ihre Aufgaben besser bewältigen. Wer genau hat eigentlich etwas dagegen?




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