Mittwoch, 12. Juni 2013

Nichtwähler dürfen sich nicht beschweren - Etatistische Logik

Die meisten von uns kennen solche Sprüche: Wenn du nicht wählst, kannst du dich nicht über den Staat, die Politiker oder die politische Klasse beschweren. Die Begründung lautet, dass Menschen, die nicht wählen, bereits durch die Verweigerung der Wahlteilnahme ihr Recht, sich zu beschweren verwirkt haben. Das Interessante daran ist, dass es nach dieser Logik möglich

sein müsste, ein Beschwerderecht durch die Wahlteilnahme zu erhalten. Oder anders ausgedrückt erhält man ein Beschwerderecht nur, wenn man auch an der Wahl teilgenommen hat. Das wäre als würde man sagen: „Du musst die Konsequenzen aus einem Spiel tragen, an dem du dich nie beteiligt hast und darfst dich nicht beschweren. Wenn du dich aber beteiligt hast, dann darfst du dich über die Art und Weise beschweren, wie das Spiel gespielt wird, obwohl du schon vorher die Regeln gekannt hast."

Solche Aussagen haben natürlich nichts mit Logik zu tun. Sie sind unlogische Werbeaussagen für den Staat. So offensichtliche Widersprüche in den Raum zu stellen, soll nur Druck auf diejenigen ausüben, die die Spielregeln nicht akzeptieren und sich deswegen nicht an dem Spiel beteiligen wollen. Solche Behauptungen dienen nur der Zurückweisung von Kritik und Beschwerden: Wenn du nicht mitspielst, verlierst du automatisch das Recht, dich zu beschweren, wenn sie zu dir kommen, um dich auszurauben. Aber wenn du dich am Spiel beteiligst und dadurch die Spielregeln akzeptiert hast, dann bekommst du wenigstens irgendein mystisches Recht, dich zu beschweren.

Produktion:
InfokriegerBerlin

Übersetzung/Stimme:
Peter Müller

Text:
Per Bylund
Statist Reasoning: Non-Freedom for Non-Voters


http://www.freiwilligfrei.de



Tags: Infokrieg FreiwilligFrei Wahlen Nichtwähler dürfen sich nicht beschweren

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