Dienstag, 6. September 2011

Gleichberechtigung Artikel 3 des Grundgesetz

Eigenartig, dass der Artikel 3 des Grundgesetzes anscheinend nur für einige Bürger gilt. Komischerweise aber in der Regel nur für die, welche am lautesten danach schreien aber zugleich höchst intolerant sind





Tags: Infokrieg Widerstandsrecht BRD BRD GmbH Deutschland
EU Gerichte Gesetze Menschenrechte Völkerechte
Gleichberechtigung Grundgesetz alles Schall und Rauch

Keine Kommentare :

Kommentar veröffentlichen