Am 29.02. bestätigte das Bundespräsidialamt - was immer das sein soll - , dass Christian Wulff aus politischen Gründen zurückgetreten ist. „Das Bundespräsidialamt ist nach Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Voraussetzungen für den Ehrensold nach § 1 des Gesetzes erfüllt sind.
Das ist keine Neiddebatte, sondern eine grundlegende Diskussion, die über sämtliche Beamten- und Politikerbesoldung geführt werden muss. So einfach kann man sich als parlamentarische Demokratie nicht einfach über das Volk hinwegsetzten.
Gerade verbieten deutsche Gerichte unverhältnismäßige Streiks der Arbeiter. Es gibt kein Gericht dieser Nation, die unverhältnismässige Pensionen von Altpräsidenten überhaupt überprüft.
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