Donnerstag, 25. April 2013

"Lebensgefährliches" neues Gesetz (§ 217 StGB)

Die Bundesregierung will voraussichtlich am 31.1.2013 ein Sterbehilfe-Gesetz verabschieden (§ 217 StGB). Vordergründig geht es um das Verbot von gewinnorientierten Sterbehilfeorganisationen, die sich ohnehin mittlerweile in legale gemeinnützige Vereine umorganisiert haben (z.B. Dignitas, Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben). Sämtliche Beihilfe zum Suizid durch Angehörige und

nahe stehende Personen -- dies kann jeder sein, auch Ärzte und Pflegepersonal -- soll straffrei bleiben. Aus dem neuen Angebot könnte bald ein soziales Druckmittel werden und aus dem „freiwilligen" Suizid eine gesellschaftliche Pflicht, sodass man nicht mehr eines natürlichen Todes sterben darf. Die „Tötung auf Verlangen" als nächster Schritt in der aktiven Sterbehilfe ist dann nicht mehr weit, wie es bereits in den Beneluxländern praktiziert wird. In Anbetracht dessen, dass sich bis 2050 der Pflegebedarf voraussichtlich verdoppeln wird und die Gesundheitssysteme kollabieren werden, dürfen keinesfalls durch Verabschiedung dieses Gesetzes einer scheinbaren „sanften Entsorgung" Tür und Tor geöffnet werden.

Quellen/Links:
- Die Welt,vom 29.12.2012, Seite 4
http://solidaritaet-statt-selbsttoetung.de/



Klagemauer.TV - "Lebensgefährliches" neues Gesetz (§ 217 StGB) | 25.04.13 |

http://www.klagemauer.tv/index.php?a=showportal&keyword=rechtundunrecht&id=730



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